Das österreichische Urheberrecht schützt das geistige Eigentum des Urhebers (in dem Fall des Fotografen) im weiteren Sinn. Als zentrales Gesetz enthält das
Urheberrechtsgesetz die erlassenen gesetzlichen Bestimmungen und macht diesen Schutz bei Bedarf gerichtlich durchsetzbar.
Eine Benutzung eines fremden Lichtbildes für welches man nicht nachweislich eine Nutzungsbewilligung des Urhebers erhalten hat kann somit sehr teuer
werden.
Weiterführende Information dazu gibt es auch hier: www.jusline.at/74_Schutzrecht_UrhG.html