Urheberrechtsgesetz
Das österreichische Urheberrecht schützt das geistige Eigentum des Urhebers (in dem Fall des Fotografen) im weiteren Sinn. Als zentrales Gesetz enthält das Urheberrechtsgesetz die erlassenen gesetzlichen Bestimmungen und macht diesen Schutz bei Bedarf gerichtlich durchsetzbar.
Eine Benutzung eines fremden Lichtbildes für welches man nicht nachweislich eine Nutzungsbewilligung des Urhebers erhalten hat kann somit sehr teuer werden.
Weiterführende Information dazu gibt es auch hier: www.jusline.at/74_Schutzrecht_UrhG.html
Weiterführende Informationen zur gesetzlichen Lage in Österreich findest du hier: Urheberrechtsgesetz (UrhG)
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