Nutzungsbewilligung
Eine Nutzungsbewilligung schreibt fest in welcher Verbindung das erworbene Bild vom Auftraggeber verwendet werden darf.
Dabei unterteile ich in:
Kommerzielle Nutzungsbewilligung
Eine kommerzielle Nutzungsbewilligung bedeutet das der Käufer das erworbene Lichtbild im Rahmen seines Unternehmens uneingeschränkt nutzen kann im Rahmen des erworbenen Umfanges (achten Sie dabei auf die im Paket enthaltenen Grenzwerte). Die Art der Namensnennung kann gegebenenfalls gesondert verhandelt und verrechnet werden, jedoch gilt generell das österreichische Urheberrecht!
Beispiel 1:
Das Unternehmen "msBusiness" erwirbt durch einen Auftrag die genannte kommerzielle Nutzungsbewilligung für Werbeaufnahmen. Das genannte Unternehmen wird von einer Agentur angefragt ob sie diese Aufnahmen für Ihre Werbezwecke nutzen darf. Ein klares nein! Die Agentur kann die Nutzung genannter Lichtbilder gesondert bei mir anfragen!
Beispiel 2:
Es werden Werbeaufnahmen erstellt und dafür werden auch professionelle Models eingesetzt. Die Nutzung beschränkt sich auch hier wiederum nur auf das erworbene Paket für das Unternehmen. Die professionell angestellten Models geben auch selbst eine kommerzielle Nutzungsbewilligung ab, jedoch auch nur für die genannten Werbeaufnahmen und das besagte Unternehmen. Eine Nutzung durch dritte (Werbeagentur, Tochterunternehmen usw.) ist gesondert anzufragen und wird dementsprechend verrechnet.
Private Nutzungsbewilligung
Eine private Nutzungsbewilligung betrifft die private Person(en) welche rechtlich das Lichtbild und somit auch die private Nutzungsbewilligung erworben haben.
Dazu gehören neben den "analogen" Medien wie Fotobücher, Poster, Leinwände auch Internetauftritt wie Homepage, Socialmedia (Facebook, Xing) usw.
Werden Fotos öffentlich dargestellt via persönlicher Homepage, Socialmedia usw. so ist eine Namensnennung nach dem österreichischen Urheberrecht durchzuführen!
Möchte Privatperson ein oder mehrere Fotos für gewerbliche Zwecke nutzen ist hier ein gesonderte Erlaubnis notwendig welche auch eine Verrechnung zur Folge hat.
Nutzungsrecht
Gleich vorab: Für vorhandene Fotos werden keine Nutzungsrechte vergeben!
Bei Aufträgen sieht die Sachlage natürlich anders aus und wird auch dementsprechend vorab geklärt und verrechnet.
Weitere Infos zum Thema Nutzungsbewilligung und mehr finden Sie unter folgendem Link:
Unerlaubte Nutzung meiner Werke
Werden Werke von mir öffentlich zur Schau gestellt ohne von mir die erworbene Nutzungsbewilligung vorweisen zu können gehe ich wie folgt vor:
Es gilt hierzu das Urheberrecht nach § 74 UrhG Schutzrecht.